Mit dem Lastschriftverfahren werden regelmässig wiederkehrende Belastungen automatisch zuhanden des gleichen Begünstigten (z. B. Telefonrechnung, Krankenkassenprämien usw.) abgebucht.
Einzahlungsscheine entfallen, und es müssen keine Zahlungsaufträge erteilt werden – das spart Zeit.
Pro LSV-Belastungsermächtigung erteilen Sie nur einen einmaligen Auftrag. Dieser kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

