Das REVOR Freizügigkeitskonto dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes, falls das Guthaben aus der 2. Säule (berufliche Vorsorge) nicht unmittelbar in eine neue Pensionskasse eingebracht werden kann. Der Vorsorgenehmer kann dabei wählen zwischen einem reinen Sparkonto mit Vorzugszins und einer Wertschriftenanlage.
Auf Wunsch des Vorsorgenehmers kann zusätzlich eine Invaliden- und / oder eine Überlebenszeitrente versichert werden.
Mit dem folgenden Infoblatt können Sie ein REVOR Freizügigkeitskonto eröffnen. Bitte drucken Sie dieses Infoblatt aus und senden Sie uns das Antragsformular ausgefüllt zu.
Infoblatt und Antrag zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos (PDF)
Bitte beachten Sie, dass bei der Eröffnung Männer das 65. Altersjahr, Frauen das 64. Altersjahr nicht vollendet haben dürfen. Zudem darf die Auszahlung nicht aufgrund einer vorzeitigen Persionierung erfolgen.

